AGB & Teilnahmebedingungen DAV-Wirtschaftsforum
AGB & Teilnahmebedingungen DAV-Wirtschaftsforum
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen der Anmeldung und Buchung von Tickets (Ticketing) zum wie im Rahmen der Teilnahme am DAV-Wirtschaftsforum.
Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen in ihrer bei der Anmeldung, Buchung oder Teilnahme aktuellen Version. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen und ergänzenden Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen von Teilnehmern/Vertragspartner erkennen wir nicht an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen von Teilnehmern/Vertragspartnern einen Vertrag abschließen oder Leistungen erbringen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Um die für Sie relevanten Teile finden zu können, beachten Sie bitte den nachfolgenden Überblick zur Untergliederung der Teilnahmebedingungen:
Teil | Bezeichnung | Beschreibung |
---|---|---|
Teil A | Allgemeines | Informationen über Veranstaltung, Vertragspartner, Geltung der Teilnahmebedingungen, Begrifflichkeiten. |
Teil B | Ticketing | Bedingungen des Erwerbs von Tickets die den Besuch der Veranstaltung (Teilnahme) gewähren, Registrierung |
Teil C | Teilnahme | Bedingungen im Rahmen des Besuchs der Veranstaltung, Haus- und Veranstaltungsordnung |
Teil D | Sonstiges | Sonstige Bedingungen |
A.Allgemeines
1. Titel der Veranstaltung
DAV-Wirtschaftsforum
2. Veranstaltungstermin und -ort
14.-15. Mai 2025 in Berlin
Hotel Palace Berlin
Budapester Str. 45
10787 Berlin
(„Veranstaltungsgelände“)
3. Veranstalter / Vertragspartner Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt)
Carl-Mannich-Straße 26
65760 Eschborn
vertreten durch die Geschäftsführer Metin Ergül und Peter Steinke
eintragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter HRB 9085
Telefon: +49 6196 928 - 0
E-Mail: teilnehmer@dav-wirtschaftsforum.de
Internet: www.dav-wirtschaftsforum.de
4. Geltung der Teilnehmerbedingungen und der Haus- und Benutzungsordnung für das Veranstaltungsgelände
Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten bei der Buchung von Tickets für die Teilnahme an der Veranstaltung wie im Rahmen des Besuchs und Aufenthalts auf der Veranstaltung (Teilnahme) in sämtlichen Bereichen des Veranstaltungsgeländes, soweit sie für die Dauer der Veranstaltung genutzt werden, d. h. unter anderem für den Vortragsbereich, den Ein- und Ausgangsbereich zum Gelände, das Freigelände sowie für sämtliche Gebäude und Grundstücksflächen, die der Veranstalter vorübergehend im Zuge der Ausrichtung der Veranstaltung überlassen worden sind. Sie gilt für alle Personen, die das Veranstaltungsgelände im vorgenannten Sinne betreten oder sich dort aufhalten, berechtigt oder unberechtigt.
Die gesondert aushängende Haus- und Benutzungsordnung für das Veranstaltungsgelände gilt ergänzend.
5. Teilnehmer
Das Angebot zur Teilnahme, sprich den Zugang zur Veranstaltung, richtet sich an volljährige natürliche Personen folgender Berufsgruppen vorbehalten: Apotheker, Apothekenleiter, Ärzte, Pharmazieingenieure, PTA, Pharmaziestudierende, Pharmazeuten im Praktikum, Angehörige anderer akademischer Heilberufe, Healthcare-Professionals, ferner Mitarbeitern und Vertretern teilnehmender Partner und Sponsoren im Rahmen ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit wie vom Veranstalter eingeladene Personen.
Ungeachtet dessen hat jede natürliche Person, die sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhält, sei es aufgrund eines Vertrages mit dem Veranstalter – Aussteller, Mitaussteller, Partner, Besucher –, als Dienst- oder Werkleister des Veranstalters oder eines Ausstellers/Mitausstellers oder aufgrund eines vom Veranstalter gewährten Zutrittsrechts (Presse, Politik etc.), die vorliegenden Teilnahmebedingungen zu achten.
6. Angebote freibleibend
Die Angebote des Veranstalters sind freibleibend, solange sie nicht zum Gegenstand einer Vereinbarung werden.
Mit der Präsentation von Leistungen, Abrufen oder Waren auf den Online-Auftritten und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung oder dem Kauf ist daher grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages unsererseits verbunden.
B.Ticketing
1. Vertragsschluss und Geltungsbereich
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist den unter Teil A. genannten Teilnehmern vorbehalten. Teilnehmen kann bzw. Zugang zur Veranstaltung hat nur, wer ein gültiges, auf ihn ausgestelltes Ticket für die Veranstaltung vorweisen kann.
Der Erwerb von Tickets oder von Gutscheincodes zum Erwerb von Tickets für die Veranstaltung erfolgt über den Ticketshop unter www.dav-wirtschaftsforum.de.
Unter dem Menüpunkt „Ticketshop“ können Tickets oder Gutscheincodes für die Ausstellung eines Tickets zur Veranstaltung durch natürliche Personen käuflich erworben werden oder unter Nutzung eines zuvor erworbenen Gutscheincodes können natürliche Personen ein Ticket auf sich ausstellen lassen.
Der Vertrag über den Verkauf bzw. Kauf von Tickets oder Gutscheincodes zum Erwerb eines Tickets kommt ausschließlich unter den vorliegenden Bedingungen zwischen Veranstalter und dem Käufer zustande. Käufer können natürliche oder juristische Personen sein. Etwaige Dienstleister, derer sich der Veranstalter im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages oder der Zahlung bedient, handeln ausschließlich als Vertreter des Veranstalters.
Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Käufer auf Verlangen nebst den vorliegenden Teilnahmebedingungen per E-Mail zugesandt.
Mit dem Kauf akzeptiert der Käufer die vorliegenden Teilnahmebedingungen des Veranstalters.
2. Registrierung und Ticket
Der Erwerb von Tickets oder Gutscheincodes setzt die Registrierung einer natürlichen Person unter Angabe sämtlicher bei der Registrierung geforderten Daten voraus.
Bei Erwerb von Tickets für Dritte hat der Erwerber die zum Dritten geforderten Daten anzugeben.
Das Ausstellen von Tickets aufgrund eines Gutscheincodes durch Dritte setzte eine erfolgreiche Registrierung des Dritten voraus.
Zusätzlich sind bei der Registrierung ein Passwort und ein Benutzername anzugeben.
Für den Schutz der individuellen Zugangsdaten ist der Registrierte verantwortlich. Wird dem Registrierten oder Käufer eine unerlaubte Nutzung der Daten bekannt, hat er dies unverzüglich unter Tel. +49 6196 – 928 0 , teilnehmer@dav-wirtschaftsforum.de zu melden.
Im Erwerbsvorgang kann eine andere natürliche oder juristische Person als Vertragspartner und Rechnungsadressat nebst Adressdaten angegeben werden. Davon unberührt bleibt die Haftung der registrierten Person für die Erfüllung des Vertrages.
3. Rechnung, Zahlungsabwicklung, Preise
Die Abwicklung des Inkassos wird durch gesonderte Zahlungsdienstleister vorgenommen. Zahlungen über Kreditkarteneinzug, per PayPal oder per Sofortüberweisung erfolgen ausschließlich auf das Konto des Dienstleisters. Bei Nicht-Zahlung der Rechnung kann der Veranstalter den Zutritt zur Veranstaltung sperren. Ein Weiterverkauf von Tickets an Dritte ist untersagt. Bei nicht rechtmäßiger Nutzung eines Tickets kann der Veranstalter das Ticket ungültig machen.
Erfolgt eine Zahlung des Käufers über Vorkasse oder auf Rechnung, kommt erst mit dem Zahlungseingang beim Veranstalter ein Vertrag zustande. An das Angebot zum Vertragsschluss ist der Veranstalter 14 Tage gebunden, spätestens aber 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn muss der Zahlbetrag auf dem benannten des Veranstalters erfolgt sein.
Bei Nicht-Zahlung von Rechnungsbeträgen ist der Veranstalter zur Sperrung des Zutritts zur Veranstaltung berechtigt.
Die ausgewiesenen Ticketpreise sind Endpreise in Euro inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe – derzeit in Deutschland in Höhe von 19 % -.
Hinzu können eventuell Versandkosten kommen, worauf vor Abschluss der Bestellung hingewiesen wird.
Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, steht dem Veranstalter ein Verzugszins nach den gesetzlichen Vorschriften zu. Die Höhe des Verzugszinses variiert danach, ob es sich beim Schuldner um einen Verbraucher oder um einen Unternehmer handelt.
Befindet sich der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Veranstalter in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen gegen den Käufer sofort zur Zahlung fällig, unabhängig davon, ob diese aufgrund der Vereinbarung oder unserer Geschäftsbedingungen bereits zur Zahlung fällig sind.
Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
4. Lieferung
Die Lieferung von Tickets oder Gutscheincodes erfolgt per E-Mail an die vom Käufer bei der Registrierung angegebene E-Mail Anschrift. Der Teilnehmer erhält das Ticket im PDF-Format zum Selbstausdrucken.
In begründeten Ausnahmefällen kann ein Versand von Tickets an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift erfolgen. Liefertermine gelten, wenn nichts anderes vereinbart, als freibleibend. Bei verspäteter Lieferung führt die schriftliche Mahnung des Käufers zum Verzug, wobei dem Veranstalter eine angemessene Nachfrist einzuräumen ist.
5. Technische Anforderungen zum Ausdruck von Tickets
Der Ausdruck der Tickets erfordert die Installation eines Acrobat-Reader auf dem verwendeten PC/Mac und Verwendung eines handelsüblichen Windows-/Mac-Druckers. Der Ausdruck des Tickets hat mindestens eine 300dpi-Auflösung aufzuweisen und ist auf weißem Papier im Format A4/Letter vorzunehmen, Ein Druck in „Economy-Qualität“ ist ungenügend.
Der Ausdruck muss in Originalgröße (100%) erfolgen.
Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass der auf dem Ticket befindliche Barcode weder beim Ausdruck noch zu einem späteren Zeitpunkt verwischt oder beschädigt wird.
6. Stornierung
Stornierungen erworbener Tickets oder Gutscheincodes sind bis 31.01.2025 möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (vgl. nachfolgende Regelung unter Ziffer 9) bleibt hiervon unberührt.
7. Haftung und Gewährleistung
Gewährleistung und Haftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas Anderes geregelt ist.
Die Haftung auf Schadensersatz wegen des Ersatzes von Sach- und Vermögensschäden, die nicht an der Kaufsache selbst eingetreten sind, ist auf Fälle vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt.
In den übrigen Fällen haftet der Veranstalter für Sach- und Vermögensschäden, die nicht an der Kaufsache eingetreten sind, nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Die Haftung beschränkt sich insoweit auf den vorhersehbaren typischen Vertragsschaden. Eine Haftung für vertragsuntypische mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Soweit die Haftung des Veranstalters beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung aller Personen, deren Verhalten dem Veranstalter zugerechnet werden kann.
Der Veranstalter übernimmt für die Richtigkeit der in ihrem Internetauftritt wiedergegeben Daten keine Gewähr.
Das Angebot des Veranstalters zum Erwerb von Tickets über das Internet entbindet den Käufer/Teilnehmer nicht von der Verpflichtung, sich rechtzeitig und umfassend über die einschlägigen Einreisebestimmungen in die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auch über die eventuelle Erforderlichkeit eines Visums zu informieren. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmung für den Käufer/Teilnehmer ergeben könnten.
Haftungsbeschränkung gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
8. Höhere Gewalt
Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag, Streik, Pandemie) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist die Leistungspflicht des Veranstalters ausgeschlossen, es sei denn er hat den Eintritt verschuldet. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich erstattet.
Verspätungen aufgrund höherer Gewalt jeder Art, unvorhersehbaren Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Lockdowns in Folge von Pandemischen Lagen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbaren Arbeitskräfte-, Energie, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördlichen Verfügungen oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretende Hindernisse, welche die den Versand oder die Veranstaltung (teilweise) verzögern, verhindern oder wirtschaftlich unzumutbar werden lassen, sind für die Dauer und Umfang der Störung sowie einer Übergangszeit nach Beendigung der Störung hinzunehmen, es sei denn, der Eintritt wäre dem Veranstalter vor Vertragsschluss bekannt gewesen.
Bis zur Beendigung der Störung ist die leistungspflichtige Partei von der Verpflichtung zur (Teil-) Lieferung befreit. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ihm Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Wird bei Eintritt eines vorstehend beschriebenen Falles die Verpflichtung zur Lieferung unzumutbar oder auf eine Sicht von vier Monaten unmöglich, können die Parteien ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Im Falle des Rücktritts haben sich die Vertragsparteien unverzüglich dasjenige zurück zu gewähren, was sie von der anderen Vertragspartei erhalten haben.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließen Sie als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB mit uns ein Rechtsgeschäft und wurde dieses außerhalb unserer Geschäftsräume im Sinne des § 312 b BGB geschlossen oder handelte es sich nach § 312 c BGB um einen Fernabsatzvertrag, d.h. der Unternehmer oder eine in seinem Namen handelnde Person und der Verbraucher verwenden für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses und nach Erhalt des Tickets wie dieser Belehrung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Avoxa - Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH
Apothekerhaus Eschborn
Carl-Mannich-Straße 26, 65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 928 - 410
E-Mail: teilnehmer@dav-wirtschaftsforum.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Ende der Widerrufsbelehrung
Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen nach § 312 g Absatz 2 BGB, insbesondere nicht bei einem Rechtsgeschäft über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312 g Absatz 2 Ziffer 1 BGB) oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum schnell überschritten würde (§ 312 g Absatz 2 Ziffer 2 BGB).
Muster-Widerrufsformular
[Ihr Name]
[Ihre Straße und Hausnummer] [Postleitzahl und Ort]
[ggfs. Ihre Telefonnummer] [ggfs. Ihre E-Mail-Adresse]
Avoxa - Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH
Apothekerhaus Eschborn
Carl-Mannich-Straße 26
65760 Eschborn
Widerruf des Kaufvertrages / des Bestellauftrages [Vertragsnummer / Bestellnummer einfügen] vom [Datum einfügen], Kundennummer [bitte einfügen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und sende Ihnen [bitte die zurückzusendenden Waren einfügen] aus dem oben genannten Kaufvertrag zurück.
Bitte erstatten Sie den von mir entrichteten Kaufpreis in Höhe von [Kaufpreis einfügen] bis spätestens [Datum 14 Tage nach Rücksendungsdatum einfügen] auf folgendes Konto zurück:
Kontoinhaber [bitte einfügen] Kontonummer [bitte einfügen] Bankleitzahl [bitte einfügen] [Name der Bank einfügen]
Mit freundlichen Grüßen
[eigenhändige Unterschrift]
C.Teilnahme
Nachfolgende Bedingungen geltend während des Besuchs und Aufenthalts auf der Veranstaltung (Teilnahme) in sämtlichen Bereichen des Veranstaltungsgeländes, soweit sie für die Dauer der Veranstaltung genutzt werden, d. h. unter anderem für den Vortragsbereich, den Ein- und Ausgangsbereich zum Gelände, das Freigelände sowie für sämtliche Gebäude und Grundstücksflächen, die der Veranstalter vorübergehend im Zuge der Ausrichtung der Veranstaltung überlassen worden sind. Sie gilt für alle Personen, die das Veranstaltungsgelände im vorgenannten Sinne betreten oder sich dort aufhalten, berechtigt oder unberechtigt.
1. Hausrecht
Der Veranstalter übt, gegebenenfalls gemeinsam mit oder durch Dritte, während der Veranstaltung das Hausrecht aus und ist berechtigt, insoweit Weisungen zu erteilen. Er kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses nicht unterlässt.
Die Haus- und Benutzungsordnung für das Veranstaltungsgelände gilt ergänzend.
2. Anwendung Schutz- und Hygienekonzept
Die Veranstaltung wird während des Veranstaltungszeitraumes unter strikter Anwendung der jeweils aktuellen gültigen gesetzlichen Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention stattfinden.
3. Zugangseinschränkung, Kontrollen
Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung einschränkend zu regeln, z. B. die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren.
Das Veranstaltungsgelände und sonstigen Veranstaltungsbereiche dürfen nur mit einem gültigen Ticket betreten werden. Das Ticket ist ständig bei sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Der Veranstalter ist berechtigt bzw. gesetzlich verpflichtet, den Zutritt zu Veranstaltungsbereichen vom Nachweis der Legitimation des Teilnehmers abhängig zu machen, insbesondere bei bestehenden Werbeverboten.
Abweichende Zutrittsregelungen – insbesondere für Aussteller und im Bereich des Veranstaltungsgeländes tätige Unternehmen – bleiben ebenfalls hiervon unberührt. Personen, die ohne gültiges, auf sie ausgestelltes Ticket angetroffen werden, die ein sonstiges Zutrittsrecht nicht nachweisen können, die eine Kontrolle verweigern oder sich in sonstiger Weise unberechtigt auf dem für die Durchführung der Veranstaltung genutzten Gelände aufhalten, haben die Veranstaltung unverzüglich zu verlassen.
4. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nur für Sachschäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, dessen Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter.
Bei leichter Fahrlässigkeit und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden.
Unabhängig von einem Verschulden bleibt die Haftung des Veranstalters bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Veranstalters für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Alle eintretenden Schäden sind unverzüglich dem Veranstalter und dem Veranstaltungsdienstleister, sowie bei strafbaren Handlungen der Polizei, zu melden und schriftlich anzuzeigen.
Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für mitgeführte Gegenstände/-güter und schließt jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen dieser Gegenstände aus. Der Haftungsausschluss erfährt durch die Bewachungsmaßnahmen des Veranstalters keine Einschränkung.
Der Aussteller haftet auch für Schäden Dritter, die beim Tätigwerden für den Aussteller entstehen, soweit der Dritte dem Aussteller oder Veranstalter hierfür haftbar ist.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder der Verletzung von Kardinalspflichten.
5. Verbotenes, unsittliches, störendes Verhalten etc.
Nicht gestattet ist jegliches Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung, den Zutritt oder den Auf- und Abbau der Veranstaltung zu stören oder in sonstiger Weise gegen die Interessen des Veranstalters, der Deutschen Apothekerschaft oder anderer Besucher und/oder Aussteller zu verstoßen, insbesondere- soweit nicht eine schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorliegt:
- jede nicht ausdrücklich schriftlich zugelassene gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit während der Veranstaltung – insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art – entgeltlich oder unentgeltlich;
- jedwede werbliche Tätigkeit, wie beispielsweise das Verteilen, Kenntlichmachen von Werbung jeder Art – beispielsweise auch an Kleidung, am Körper oder mitgeführten Gegenständen- oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften, das Anbringen von Aufklebern aller Art auch auf Gebäudeteilen oder sonstigen Werbeträgern, die werbliche Ansprache/Anrede anderer Besucher oder Aussteller, etc.;
- das gleiche gilt, wenn die vorgenannten Publikationen im Wege von Postwurfsendungen oder in vergleichbarer Weise von der Deutschen Post AG oder ähnlichen Unternehmen und Einrichtungen auf der Veranstaltung verteilt werden;
- das Mitführen von Waffen und sonstigen verbotenen Gegenständen oder meldepflichtigen Gegenständen/Gefahrstoffen etc.;
- das Verbreiten von rassistischen, pornografischen oder gegen die guten Sitten verstoßender Inhalte;
- das Verbreiten von Inhalten oder von Boykottaufrufen, die gegen wesentliche Interessen des Veranstalters, der Deutschen Apothekerschaft, deren Verbänden oder Kammern oder das Standesrecht des Apothekers in der BRD verstößt.
6. Fotografieren, Filmen, Herstellen von Ton- und Videoaufnahmen, Zeichnen, Malen
Das Fotografieren, Filmen, Anfertigen/Herstellen von Ton- und Videoaufnahmen, Zeichnen, Malen usw. bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters und – soweit es um Vortragsbereiche, Ausstellungsstände oder Produkte der Aussteller oder sonstiger Dritte oder um Personen geht – der vorherigen schriftlichen Genehmigung des jeweils betroffenen Rechtsinhabers. Der Veranstalter ist berechtigt, hierzu weitergehende Regelungen aufzustellen oder diese im Einzelfall einzuschränken.
Eine Ausnahme von diesem Verbot kann nur dann gemacht werden, wenn wir solche vorher schriftlich genehmigen und die betroffenen Personen schriftlich ihre Einwilligung erklären oder eine gerichtliche Verfügung vorgelegt wird, die unsere Genehmigung wie auch die Einwilligung der betroffenen Personen ersetzt.
Für Presseorgane und Fernsehanstalten (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Presse“), die auf dem Veranstaltungsgelände im Rahmen ihrer allgemeinen Berichterstattung tätig werden wollen, gelten folgende Zugangs- und Verhaltensregeln:
Der Zutritt kann grundsätzlich nur nach Voranmeldung gewährt werden und setzte ferner voraus, dass sie im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit, also der Presseberichterstattung, unter Vorlage eines gültigen bundeseinheitlichen Presseausweises die Veranstaltung betreten möchten.
Grundsätzlich ist der Zutritt nur für eine Berichterstattung über die Messe und die Aussteller, jedoch nicht für Wahlwerbung gestattet. Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen, insbesondere zu Werbezwecken sind untersagt. Die Rechte Dritter bleiben unberührt. Bild- und Tonaufnahmen dürfen nicht in einem Umfeld veröffentlicht werden, das rechtswidrige, gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische oder antisemitische Inhalte aufweist.
Ton- und Videoaufnahmen auf dem Veranstaltungsgelände bedürfen einer gesonderten vorherigen Anmeldung beim Veranstalter.
Ton- und Videoaufnahmen im Vortragsraum der Veranstaltung sind während laufender Vorträge grundsätzlich verboten.
7. Zustimmung zu Foto-, Film- sowie Ton- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter oder dem Veranstalter beauftragte Unternehmen oder Personen Fotografien und Film-/Videoaufnahmen zur Bewerbung der Veranstaltung und für die weitere Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Veranstalters angefertigt. Die Fotos und Film-/Videoaufnahmen können sowohl auf den Internetseiten als auch im Rahmen von Druckerzeugnissen und weiteren Werbemedien von dem Veranstalter veröffentlicht werden.
Alle Personen, die das für die Durchführung der Veranstaltung genutzte Veranstaltungsgelände betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- sowie Ton- und Videoaufnahmen im Bereich des genutzten Veranstaltungsgeländes hingewiesen. Durch das Betreten der Veranstaltung erkennen die Besucher diese Hinweise und unsere weiteren Datenschutzbestimmungen an.
Darüber hinaus können die Fotografien und Film-/Videoaufnahmen aufgrund des berechtigten Interesses (Bewerbung der Veranstaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung) von dem Veranstalter verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise (Verantwortliche Stelle, Ihre Rechte) hierzu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen des Ticketshops für die Veranstaltung.
Soweit durch Mitarbeiter des Veranstalters oder von dem Veranstalter beauftragte Unternehmen oder Personen Fotografien, Film- und/oder Ton- und Videoaufnahmen im Bereich des für die Veranstaltung genutzten Veranstaltungsgeländes zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt werden, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.
8. Umfragen, statistische Erhebungen
Umfragen, statistische Erhebungen sowie vergleichbare Tätigkeiten und Ereignisse bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
9. Einschränkung von Sende- und Empfangsgeräten
Der Veranstalter ist berechtigt, den Betrieb von Sende- und Empfangsgeräten auf dem Veranstaltungsgelände einschränkend zu regeln.
10. Videoaufzeichnung und Fernseh-Monitoring Ein- und Ausgang
Der Veranstalter ist berechtigt, dass Veranstaltungsgelände und den Ein- und Ausgangsbereich mittels Videoaufzeichnung und Fernseh-Monitoring zu überwachen. Der Teilnehmer willigt hierin ein.
11. Transport, Beförderung oder Entfernen von Ausstellungsgütern und Inventar
Ausstellungsgüter, Standinventar oder Teile von Standeinrichtungen sowie ähnliche Gegenstände dürfen nur bei Nachweis der Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Eigentümers/Besitzers innerhalb der Veranstaltungsgebäude transportiert oder aus dem Veranstaltungsgelände befördert werden. Dies gilt insbesondere zu Öffnungszeiten.
12. Fundsachen
Innerhalb des Veranstaltungsgeländes gefundene Gegenstände sind bei der Veranstaltungsleitung bzw. im Kongressbüro abzugeben. Verlorene Gegenstände können dort abgeholt oder der Verlust kann dort angezeigt werden.
13. Höhere Gewalt
Für den Fall, dass ein Zutritt zur Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt – räumlich und/oder zeitlich – gewährt werden kann, worunter insbesondere auch Einschränkungen im Pandemiefall aufgrund behördlicher Anordnungen/Maßnahmen oder aufgrund vorbeugender Maßnahmen durch den Veranstalter zu verstehen sind, kann ein Zutritt zur Veranstaltung verweigert oder eingeschränkt werden bzw. eine Stornierung der Zugangsberechtigung durch den Veranstalter erfolgen. In diesen Fällen ist die Haftung des Veranstalters wegen zu vertretender Pflichtverletzungen beschränkt auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder auf vorsätzlich schuldhaftem Verhalten des Veranstalters und/oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Diese Beschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder der Verletzung von Kardinalspflichten.
In allen vorbezeichneten Fällen ist der Veranstalter berechtigt, alternativ zur Zutrittsberechtigung zur Veranstaltung einen „Livestream“ der Veranstaltung – auch am Veranstaltungsort – anzubieten, ohne dass der jeweilige Vertragspartner hieraus einen Anspruch gegen den Veranstalter auf Rückerstattung des Ticketpreises zur Veranstaltung oder sonstige Schadensersatzansprüche herleiten kann.
Davon ausgenommen bleiben Fälle, in denen der Vertragspartner unverzüglich eine Rückerstattung beantragt und nachweist, am Livestream aus berechtigten Interessen nicht teilnehmen zu können.
14. Hinweise
Aus gegebenem Anlass werden alle Teilnehmer gebeten
- a) sich rechtzeitig vor der Anreise zur Veranstaltung über etwaige Ein- /Anreisebeschränkungen aufgrund behördlicher Anordnungen/Maßnahmen am Ort der jeweiligen Veranstaltung zu informieren; Wir sind bemüht, Ihnen auf der Internetseite der Veranstaltung etwaige Einschränkungen zeitnah mitzuteilen, ohne dass wir die Vollständigkeit etwaiger behördlicher Anordnungen/Maßnahmen garantieren können;
- b) bei der Buchung von An- und Abreise wie etwaiger Leistungen am Veranstaltungsort (Übernachtungen etc.) Fälle des Ausfalls der Veranstaltung oder von Zutrittseinschränkungen bei höher Gewalt (einschließlich des Pandemiefalls) hinreichend zu beachten, gegebenenfalls durch entsprechende Stornierungsklausel bei der Buchung; für entstehende Reise-, Unterbringungs-, Stornierungskosten oder sonstige Kosten besteht kein Erstattungsanspruch gegen den Veranstalter, es sei denn der Veranstalter oder dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig oder es besteht eine zwingende Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
15. Abschließende Regelungen
Bei Verstößen gegen die vorliegenden Veranstaltungsordnungen, die Hausordnung oder gegen sonstige Bestimmungen des Veranstalters ist diese berechtigt, eine Verweisung von der Veranstaltung auszusprechen. Das Recht zur Verweisung kann von dem Veranstalter auf eigene Mitarbeiter oder Fremddienstleister wie Ordnungsdienste übertragen werden Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen können zu einem Ausschluss von der Teilnahme an der laufenden Veranstaltung oder von der Teilnahme an künftigen Veranstaltungen führen. Eine strafrechtliche Verfolgung wird durch die in dieser Hausordnung genannten Maßnahmen nicht ausgeschlossen.
D.Sonstiges
Geltend für die Teilnahmebedingungen im Gesamten
1. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Eschborn. Dies gilt ebenso in Fällen, in denen der Teilnehmer keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthaltsort des Teilnehmers bekannt sind. Ungeachtet dessen kann der Veranstalter Ansprüche gegen den Teilnehmer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand geltend machen.
2. Mündliche Abreden, Schriftformerfordernis, Sonstiges
Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Soweit in den vorliegenden Geschäftsbedingungen die Schriftform erfordert wird, ist diese auch gewahrt, wenn die Erklärungen per E-Mail erfolgen. Der Veranstalter behält sich vor, die Geschäftsbedingungen oder einen Teil davon jederzeit zu ändern. Es ist die jeweils aktuelle Version zu beachten. Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Aussteller auf einen Dritten bedarf der Zustimmung des Veranstalters in Schriftform.
3. Online-Streitbeilegung
Für Verbraucher:
Die Europäische Kommission stellt auf https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Anmeldung zum Vergabetag zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die E-Mailadresse des Veranstalters lautet teilnehmer@dav-wirtschaftsforum.de .
Der Veranstalter ist immer bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus hat er sich entscheiden, nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Hierzu ist er auch nicht verpflichtet.
4. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüberführen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in ihr angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß an die Stelle treten.
5. Hinweis zum Datenschutz
Die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen der DSGVO und dem BDSG verarbeitet. Alle weiteren Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Webseite der Veranstaltung unter www.dav-wirtschaftsforum.de/Datenschutz.
Stand: August 2024